Hintergrund

AGBs


1. Auftragsbedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Davon abweichende Bestimmungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform und unserer Zustimmung.

2. Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt erst mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

3. Bauleistungen

Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten) gelten die schriftlichen Vereinbarungen. Ausnahmen (z.B. Vereinbarung nach VOB) bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

4. Leistungen und Lieferungen

4.1 Wir bemühen uns, die von uns genannten Termine und Fristen einzuhalten, müssen uns jedoch vorbehalten, daß die geschuldeten Leistungen verzögert werden können, durch zwingende und schwerwiegende Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Arbeitskämpfe, Vorleistungen Dritter, usw.).

4.2 Die Versendung und Lieferung einer Ware durch einen Dritten erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Werkstatt, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

4.3 Der Auftraggeber hat die Pflicht den Erfüllungsort so zu beschaffen, daß ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet ist. Ist dies nicht möglich, so hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer schriftlich in Kenntnis zu setzen. In jedem Fall endet die normale Leistungspflicht auf dem in der Lieferanschrift angegebenen Grundstück.

4.4 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in bar netto Kasse, innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum, oder innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto zu zahlen.

Soweit frühere Lieferungen oder Rechnungen nicht fristgerecht und vollständig gezahlt sind, ist der Abzug von Skonto ausgeschlossen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, berechnen wir Verzugszinsen von 3% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der ESZB.

5.2 Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber, Wechsel zudem nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung, an. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen hat der Kunde zu tragen.

5.3 Bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

6. Mängelrügen

Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens nach Empfang der Lieferung, bzw. nach Beendigung der Montage, binnen 3 Tagen schriftlich mitzuteilen.

Wird eine Beanstandung anerkannt, so erfolgt nach unserer Wahl die Behebung des Mangels oder Ersatzleistung durch Neulieferung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware heben unsere Ersatzpflicht auf. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungspflicht.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme der Lieferung und endet bei Bauleistungen nach 2 Jahren, ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Bei Einrichtungsgegenständen die aufgrund von Zeichnungen, Vorlagen, Modellen, Musterstücken oder Abbildungen bestellt werden, sind nicht erhebliche Abweichungen in der Formgestaltung und in den Abmessungen, im Farbton und in der Holzstruktur erlaubt und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Holz, ein lebender Werkstoff". Auch bei Bezugsmaterial können geringe Farbtonunterschiede vorkommen. Insbesondere bei Nachlieferungen sind diesbezüglich Mängelrügen ausgeschlossen.

7.3 Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder Funktionstüchtigkeit, noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Rücksendungen von Möbeln und gelieferten Waren werden ohne vorherige Absprache und unserem Einverständnis nicht angenommen.

8. Versand und Gefahrenübergang

8.1 Der Warenversand durch Dritte erfolgt auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkstattgeländes, geht die Gefahr auf den Besteller über.

Die Belieferung an uns erfolgt grundsätzlich frei Haus.

Mehrkosten die durch die Änderung des Versandweges oder der Versandart entstehen trägt der Käufer.

8.2 Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Käufer die Ware vor äußeren Einflüssen zu schützen (z.B. Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasserschäden).

9. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Arbeit, auch innerhalb eines Verzuges einer Lieferung oder Montagetätigkeit, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Unsere Lieferungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Diese können weder veräußert, verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden.

10.2 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.

10.3 Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

Sollten uns durch Mißbrauch Nachteile entstehen, sind wir berechtigt Schadenersatz zu fordern.

Wir behalten uns vor, umfangreiche Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen.

11. Rücktritt

Bei Vertragsabschluß wird die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt.

Ergeben sich gegen diese Annahme später hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers Bedenken, so daß die Ansprüche des Auftragnehmers gefährdet erscheinen, hat dieser das Recht die Leistungen Zug um Zug zu erbringen oder eine Sicherstellung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Der Auftragnehmer darf in diesem Falle die Ausführung des Auftrages unterbrechen und die sofortige Abrechnung verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach oder stellt er keine Sicherheiten, so kann der Auftragnehmer ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, ohne daß dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch zusteht.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist der Sitz des Verkäufers. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, so kann der Erfüllungsort nach Vereinbarung frei festgelegt werden.

12.2 Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Rechtsgültigkeit

Die Nichtigkeit und Unwirksamkeit von einzelnen dieser oder anderer Vertragsbedingungen lassen die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen sollen möglichst ähnliche Fassungen treten.

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